Beratung zu Pränataldiagnostik und zum geeigneten Geburtsort
Begleitung bei Fehlgeburten
Alle diese Leistungen kann ich mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
Leistungen, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden, sind meine Rufbereitschaftspauschale für die Geburt und Beratungsleistungen außerhalb von Schwangerschaft und Stillzeit bzw. beim nicht gestillten Säugling 9 Monate nach der Geburt.
Für private Krankenversicherungen gelten evtl. andere Konditionen, die mit den jeweiligen Versicherungen abgeklärt werden müssen.