Portrait Ihrer Hebamme Tabea Hegenbarth

Nach der Geburt

 
  • Betreuung und Anleitung zur Pflege von Mutter und Kind
    in der gesamten Wochenbettzeit

  • Stillberatung bis zum Ende der Stillzeit

  • Beikostberatung

  • Beratung und Betreuung bei Gabe von Muttermilchersatznahrung
    bis nach dem 9. Lebensmonat

  • Beratung zu Fragen der Frauengesundheit und der natürlichen Familienplanung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

strich quer mobil

Nach der Geburt

 
  • Betreuung und Anleitung zur Pflege von Mutter und Kind
    in der gesamten Wochenbettzeit

  • Stillberatung bis zum Ende der Stillzeit

  • Beikostberatung

  • Beratung und Betreuung bei Gabe von Muttermilchersatznahrung
    bis nach dem 9. Lebensmonat

  • Beratung zu Fragen der Frauengesundheit und der natürlichen Familienplanung

 

 

 

 

 

 
Alle diese Leistungen kann ich mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen.
 
Leistungen, die von den gesetzlichen Kassen nicht übernommen werden, sind meine Rufbereitschaftspauschale für die Geburt und Beratungsleistungen außerhalb von Schwangerschaft und Stillzeit bzw. beim nicht gestillten Säugling 9 Monate nach der Geburt.
 
Für private Krankenversicherungen gelten evtl. andere Konditionen, die mit den jeweiligen Versicherungen abgeklärt werden müssen.